Privatpraxis für Kardiologie und Pneumologie

Praxis für Allgemeinmedizin

Inhaber: Dr. med. Marcel Hennen

Orchideenweg 1
40764 Langenfeld

Telefon: 02173 | 99928-60
Fax:        02173 | 99928-61

Onlinetermine

Rezeptanforderung

Gesundheitstipp

Trinken Sie 2 Liter am Tag.

Aktuelles

09.10.2024 Rezept- und Kontaktformular während der Urlaubszeit

Liebe Patienten, 

bitte beachten Sie, dass unser Rezept- und Kontaktformular in der Zeit unseres Urlaubs nicht aufrufbar sein wird. Bitte beachten Sie auch, dass wir in der Zeit auch email-Anfragen NICHT bearbeiten werden.

 

Das Rezept- und Kontaktformular wird am 28.10.2024 wieder freigeschaltet. 

17.09.2024 Praxisurlaub im Oktober

Liebe Patienten,

unsere Praxis bleibt im Oktober 

 

am 04.10.24  sowie 

vom 11.10.2024 bis 25.10.2024

 

geschlossen!

 

Die Vertretung wird von folgenden Praxen übernommen: 

 

04.Oktober:

Dr. Heckmann

Eichenfeldstr. 38 Tel: 13455

 

11.Oktober bis 18.Oktober: 

Dr. Härtl

Hardt 43 Tel: 22137

 

Dres. Doherty / Köster

Im Schaufsfeld 16  Tel: 23134

 

Dres Zejdl / Verch

Solinger Str 145 a  Tel: 22544

 

21.Oktober bis 25.Oktober: 

Dres Botzen / Piorr

Marthastr. 39  Tel: 985949

 

Dr. Mayer 

Leipziger Weg 5  Tel: 71212

 

 

Außerhalb der Praxissprechzeiten und am Wochenende ist die Notfallpraxis in Langenfeld-Richrath (Klosterstr. 32, im Bereich des Krankenhaus-Eingangs) geöffnet:
Tel.: 02173-909999
Öffnungszeiten:
- Mo/Di/Do: 19-23 Uhr
- Mi/Fr: 16-23 Uhr
- Sa/So/Feiertage: 8-23 Uhr
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie online: Notfallpraxis-Info

Darüberhinaus erreichen Sie den ärztlichen Notfalldienst unter Tel.: 116 117

 

Bei bedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Rettungsdienst:  Tel.: 112

 

 

Ab Montag, 28. Oktober 2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. 

 

26.07.2024 !!! Wichtige Informationen für gesetzlich versicherte Patienten !!!

Liebe Patienten,

 

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass Frau Dr. Clara Hennen ab dem 1. August gesetzlich versicherte Patienten in meiner Praxis für Allgemeinmedizin nicht mehr behandeln darf. Aufgrund der bereits seit Jahren deutlich überdurchschnittlichen Scheinzahl  (Anzahl der Behandlungsfälle pro Quartal) und der stetig zunehmenden Bürokratie einerseits und andererseits meinem Anrecht auch Familienvater sein zu dürfen, bin ich nicht mehr in der Lage die Behandlungsstandards alleine aufrechtzuerhalten, sodass ich mit Frau Kirjanov bis Oktober 2023 als Entlastungsassistentin, sowie meiner Frau als Weiterbildungsassistentin eine wertvolle Unterstützung hatte. Mit dem Ende der Weiterbildungszeit meiner Frau zum 31.7.24 endet auch die Genehmigung zur Beschäftigung als Weiterbildungsassistentin seitens der KV. Frühestens nach Absolvierung der Prüfung zur Fachärztin für Allgemeinmedizin Ende Oktober kann ich meine Frau dann wieder als Entlastungsassistentin anstellen. Für die kommenden Monate hat die KV, trotz mehrfacher schriftlicher Beschwerden, auch an den Vorstand, die Weiterbeschäftigung abgelehnt! Das bedeutet, dass eine Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie mit zudem voller Facharztweiterbildung für Allgemeinmedizin (einzig die Facharztprüfung ist ausstehend) trotz höchstem Bedarf nicht im Bereich der kassenärztlich-hausärztlichen Versorgung arbeiten darf. Ich habe Ihnen weiter unten die genauen Hintergründe aufgeführt.

 

Das hat ab dem 01.08.2024 leider ganz konkrete Konsequenzen für den Ablauf der kassenärztlichen Praxis für Allgemeinmedizin. Ich muss die Praxis trotz bestehender Überlastung wieder alleine führen. Da ich aber keinerlei Kompromisse in Bezug auf unsere Behandlungsstandards eingehen werde, muss die bisherige Organisation angepasst werden. Ich werde versuchen so dem insbesondere im Herbst in aller Regel steigendem Patientenaufkommen dennoch gerecht zu werden. Es ist aber absehbar, dass es hier zu eklatanten Engpässen kommen wird, sodass ich Sie bitte folgende Punkte zu beachten:

 

- Die Notfallsprechstunde wird zeitlich ausgedehnt, sodass ich bei höherem Patientenaufkommen einen entsprechenden Puffer habe. Bei geringem Aufkommen können wir die dann freie Zeit für sog. „Expresstermine“ nutzen für die wir Sie dann sehr kurzfristig einbestellen.

- Wenn das Patientenaufkommen meine Kapazität dennoch überschreitet kann es sein, dass eine Behandlung zur Notfallsprechstunde taggleich für einige Patienten nicht stattfinden kann. Bitte beachten Sie, dass nicht Ihre Position in der Warteschlange, sondern Ihr Erkrankungsbild über den Zeitpunkt der Behandlung entscheidet!

- Die Zeit für reguläre Termine wird hierdurch deutlich verkürzt, sodass mit u.U. auch wesentlich längeren Wartezeiten hierfür zu rechnen ist.


- Die Neu-Aufnahme für gesetzlich versicherte Patienten ist ausgeschlossen (Ausnahme: akute, lebensbedrohliche Notfälle)

- Sollte ein kritischer Punkt der Überlastung eintreten, behalte ich mir vor auch laufende Behandlungsverträge fristlos zu kündigen.
 

Ich hoffe sehr, dass diese Maßnahmen ausreichen werden um die kommenden Monate zu überbrücken. Da die Lage recht dynamisch ist und wir als gut eingespieltes Team aber ebenso flexibel reagieren können (und wir insbesondere auch schon härtere Nüsse als die Logik der KV zu knacken hatten), gehe ich optimistisch davon aus, dass die kommenden Monate hoffentlich reibungslos ablaufen werden.

 Der KV-Vorstand reagierte auf meine Beschwerde inhaltlich am 16. Juli dahingehend, dass „gesetzliche Bestimmungen manchmal nicht nachvollziehbar bzw. ungerecht wirkten“ und führte wieder die mir mittlerweile bekannten gesetzlichen Vorgaben an. Auf meine inhaltliche Argumentation und vor allem meine Hinweise auf die Überlastung und deren direkten Konsequenzen wurde nicht eingegangen. Ich habe mich entschieden Herrn Laumann als Minister des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (welches somit die Aufsichtsbehörde für die KVNO ist) über die Situation zu unterrichten. Ich hoffe sehr auf eine Reaktion und werde Sie dann umgehend hierüber informieren. Es ist mir zusammenfassend weiterhin absolut unverständlich, weshalb trotz der offensichtlich bestehenden hausärztlichen Versorgungsproblematik (siehe auch entsprechende Warnungen seitens der KBV) bereit stehende Ressourcen einfach ignoriert werden. Eine Weiterbeschäftigung meiner Frau im kassenärztlichen Bereich hätte für meine Praxis übrigens keinerlei wirtschaftlichen Vorteil, im Gegenteil! Meine Frau wird für die nächsten Monate somit als reine Privatärztin angestellt sein, sodass im Bereich der privatärztlichen Versorgung keinerlei Einschränkungen bestehen.

 

 

Zum Hintergrund:

Meine Frau muss, um im kassenärztlichen Bereich der Allgemeinmedizin tätig werden zu können, den Facharzt für Allgemeinmedizin absolvieren. Inwiefern das bei bereits abgeschlossener Facharztweiterbildung für „Innere Medizin und Kardiologie“ sinnvoll ist, während z.B. reine Fachärzte für „Innere Medizin“ (der Weiterbildungsinhalt im Bereich der Inneren Medizin ist bis auf die Durchführung von Magen- und Darmspiegelungen nahezu identisch) einfach als Hausärzte arbeiten dürfen, sei dahingestellt.

In den letzten 36 Monaten hat meine Frau also die Facharztweiterbildung zur Allgemeinmedizinerin in meiner Praxis absolviert. Aufgrund von Anmeldefristen kann die Prüfung zur Fachärztin aber erst im Oktober stattfinden. Die KV sieht für die nun entstehende Lücke eine Weiterbeschäftigungsoption vor: Hierfür  muss ein „Antrag auf Weiterbeschäftigung der Weiterbildungsassistenz“ gestellt werden. Bedingung für die Genehmigung ist, dass die Assistentin die Weiterbildung in der Praxis absolviert hat und dass ein Antrag beim Zulassungsausschuss vorliegt, aus dem die feste Absicht der weiteren Anstellung hervorgeht.

Hier liegt das Problem: Ich habe Anrecht auf Einstellung einer sog. „Entlastungsassistentin“. Die Anstellung einer Ärztin als Entlastungsassistentin erfolgt aber nicht über den Zulassungsausschuss, sondern (relativ unkompliziert) über die Abteilung für „Assistenten und Vertreter“). Es sind also alle Voraussetzungen erfüllt, bis auf die Vorgabe, dass die Beantragung beim Zulassungsausschuss erfolgen muss.

Die KVNO kann (und will?) offiziell meinem Anliegen nicht stattgeben, sodass, juristisch korrekt, eine Ablehnung meines Antrags zugestellt wurde. Zwar gäbe es die Möglichkeit sich auf einen aktuell freien Sitz zu bewerben. Dies hätte aber zur Folge, dass sich mein Versorgungsauftrag mit Zuteilung eines weiteren (wenn auch nur hälftigem) Sitzes erhöhen würde. Bei jetzt schon bestehender Überlastung ist dieser Schritt obsolet. Darüberhinaus gab es auch übrigens den im besten Falle nett gemeinten Vorschlag seitens der KV, dass sich meine Frau doch z.B. einfach in einem Krankenhaus anstellen lassen solle…

Sofern Interesse Ihrerseits an dem Schriftverkehr mit der KV besteht: Ich werden diesen zur Ansicht in meiner Praxis auslegen!

06.04.2024 Impfungen

Liebe Patienten,

das Thema "Impfen" hat spätestens seit der Covid-Pandemie eine herausragende Aufmerksamkeit erhalten. Leider fällt aber immer wieder auf, dass wichtige Impfungen (unabhängig von der Covid-Impfung) entweder gar nicht oder unzureichend erfolgt sind.

Wissen Sie, wann Ihre letzte Impfung gegen

- Tetanus

- Diphterie

- Keuchhusten

- Kinderlähmung

- Masern

- Röteln

- etc.

erfolgt ist?

Sind Sie gegen Pneumokokken und Gürtelrose geimpft?

Wussten Sie, dass bei bestimmten Vorerkrankungen spezielle Impfungen auch wesentlich früher als bei den Standardimpfungen vorgesehen erfolgen sollten? Wussten Sie z.B. dass Sie bei jeder Schwangerschaft erneut gegen Keuchhusten geimpft werden sollten? Und enge Familienangehörige mit Kontakt zu Säuglingen ebenfalls?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Ihren Impfausweis gerne jederzeit (auch unabhängig von den regelmäßigen "Gesundheits-Checks") überprüfen und Ihnen eine individuelle Impfempfehlung (entsprechend der STIKO-Vorgaben) erteilen. Für Reiseimpfungen bitten wir Sie sich z.B. an eine tropenmedizinische Ambulanz zu wenden.