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Aktuelles
Liebe Patienten,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ich meine kassenärztliche Zulassung an die KV Nordrhein zurückgegeben habe. Ich habe diese Entscheidung bewusst getroffen, um mich wieder auf eine Tätigkeit konzentrieren zu können, die mich in meinem Beruf als Arzt frei sein lässt von starren Vorgaben, wirtschaftlichen Zwängen und überbordender Bürokratie, die ich teils als schikanös empfunden habe.
Für gesetzlich versicherte Patienten bedeutet die Aufgabe der Kassenzulassung, dass meine Praxis eine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 01. Juli 2026 nicht mehr anbieten kann.
Ich bedanke mich für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen in den vergangen acht Jahren und bitte meine gesetzlich versicherten Patienten um Ihr Verständnis. Sofern Sie als gesetzlich versicherter Patient von einer Weiterbehandlung auf Selbstzahlerbasis absehen wollen oder müssen, so bedaure ich zutiefst, wenn ich Sie dadurch als Patienten verliere. Gleichwohl wünsche ich Ihnen, dass Sie sich dann sehr bald einer/m meiner geschätzten Kolleginnen bzw. Kollegen anvertrauen können.
Ihr
Dr. Marcel Hennen
Liebe Patienten,
bitte beachten Sie, dass das Rezept- und Kontaktformular während unseres Praxisurlaubs nicht aufrufbar sind.
Die Freischaltung erfolgt dann wieder zum 13.4.2026.
Liebe Patienten,
bitte beachten Sie, dass unsere Praxis in den Osterferien vom
30.03.2026 bis 10.04.2026 geschlossen
bleibt.
Unsere Vertretung wird von folgenden Praxen übernommen:
Dres. Doherty / Köster
Im Schaufsfeld 16, Tel: 23134
Dr. Härtel
Hardt 43; Tel: 22137
Außerhalb der Praxissprechzeiten und am Wochenende ist die Notfallpraxis in Mettmann (Gartenstraße 4-8; 1. OG ZNA) geöffnet:
Tel.: 02104 7734797
Öffnungszeiten:
- Mo/Di/Do: 19-22 Uhr
- Mi/Fr: 13-22 Uhr
- Sa/So/Feiertage: 8-22 Uhr
Darüberhinaus erreichen Sie den ärztlichen Notfalldienst unter Tel.: 116 117
Bei bedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Rettungsdienst: Tel.: 112
Ab Montag, 13.4.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Liebe Patienten,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das RKI am 6.11.2025 eine neue Empfehlung bzgl. der Impfung gegen die Gürtelrose herausgegeben hat:
Ab sofort ist die Impfung bei allen Personen ab dem 18. Lebenjahr mit "erhöhtem Risiko an Herpes zoster zu erkranken" empfohlen.
Laut RKI gilt die Empfehlung somit "für Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (z.B. PatientInnen nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation (HSCT)), für Personen mit bestimmten Autoimmunerkrankungen (z.B. systemischer Lupus erythematodes) oder deren Therapien (z.B. Rituximab) sowie für Personen mit schweren Ausprägungen von chronischen Grunderkrankungen (z.B. chronische Nierenerkrankung, Diabetes mellitus)"
Ich weise Sie darauf hin, dass im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen noch KEINE Kostenerstattung erfolgt, da diese erst durch den GbA verabschiedet werden muss. Ich gehe daber davon aus, dass diese Entscheidung zeitnah erfolgt.
Ich begrüße die Entscheidung des RKI ausdrücklich, da wir regelmäßig chronisch erkrankte Patienten mit teils schweren Verläufen einer Gürtelrose sehen, die deutlich jünger als 50 Jahre sind und für die bisher noch keine Empfehlung zur Impfung bestand.
Darüberhinaus empfehle ich allen Patienten generell Ihren gesamten Impfstatus regelmäßig kontrollieren zu lassen!
Ihr
Dr. Marcel Hennen
